GEMA

Sportliche und/oder gesellige Veranstaltungen mit Musik sind gebührenpflichtig bei der GEMA,
unabhängig davon ob Musik live oder von Tonträgern gespielt wird.

Der DOSB hat für seine 16 Landessportbünde, 62 Spitzenverbände und 20 Verbände mit besonderen Aufgaben mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag verhandelt und eine bis 31.12.2016 gültige Zusatzvereinbarung geschlossen. Mit der Zusatzvereinbarung sind eine ganze Reihe häufig wiederkehrender Musiknutzungen in Training und bei Wettkämpfen mit geringer Besucherzahl bereits pauschal abgegolten.

Für Vereine im Bayerischen Seglerverband e.V. ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) obligatorisch. Dadurch können sie von den Vorteilen der Vereinbarungen zwischen DOSB und GEMA profitieren!

Neben dem üblichen Nachlass von 20 % auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die dem DOSB (oder seinen Mitgliedsorganisationen) angehören, gewährt die GEMA künftig für sämtliche Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 % (Quelle: bayernsport Nr. 26, 24. Juni 2014).

Ausführliche Informationen zum Thema GEMA veröffentlicht der BLSV auf seiner Webseite.

Tarifauskünfte und Hinweise für Veranstaltungen der GEMA finden Sie hier.