Umwelt/Natur: Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz"

 

20 Jahre Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz"! - Eine Erfolgsgeschichte

Anfang des Jahres 1997 wurde zwischen dem Bayerischen Seglerverband e.V., Bayerischen Ruderverband e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Vereinbarung zur Selbstverpflichtung der Wassersportler geschlossen, die nach wie vor in vollem Umfang gültig ist.

Von dieser Vereinbarung sind die oberbayerischen Seen Starnberger See, Ammersee und Chiemsee als Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt betroffen.

Die Vertragsparteien wurden sich darüber einig, dass wassersportliche Aktivitäten nur in naturverträglicher Weise erfolgen dürfen. Die Verbände sind gemäß dieser Vereinbarung zu einer Beschränkung der Nutzung für den Wassersport in der Zeit von Anfang November bis Ende März des folgenden Jahres bereit.

Der Bayerische Seglerverband e.V. hat u.a. für den Segel-, Surf- und Kitesport dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine bzw. deren Mitglieder diese Beschränkung einhalten.

Im Sinne der guten Zusammenarbeit der Verbänd mit dem Bayerischen Staatsministerium sowie für ein Leben im Einklang mit der Natur bitten wir Sie, sich über die Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" zu informieren und die Ruhezeiten von 01.11. des Jahres bis 01.04. des Folgejahres einzuhalten.

Die Schutzzonen anhand der Vereinbarung des Bayerischen Ruderverbandes können Sie hier einsehen.

Des Weiteren bitten wir auch die nicht organisierten Segler sich auch an diese Vereinbarung zu halten. Mit dieser freiwilligen Vereinbarung konnte ein generelles Befahrensverbot auf den obengenannten Seen abgewendet werden.