Alle Termine und Informationen zu den BSV-Lehrgängen finden Sie hier.

BSV-Aktuell

Service

Ehrenamtliche Tätigkeit und das Mindestlohngesetz

Von einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" im Sinne des Gesetzes sei immer dann auszugehen, wenn sie "nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung" sondern von dem Willen geprägt sei, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.

Mit Beginn des Jahres 2015 gilt auch in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, welcher auch Vereine und Verbände betrifft. Grundsätzlich spielt das Mindestlohngesetz (MiLoG) allerdings keine Rolle für Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen.

Von den neuen Regelungen betroffen sind geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen bzw. Ehrenamtspauschalen, die den Freibetrag übersteigen, sowie hauptamtliche Beschäftigungen und Vertragsamateure.

Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den Sport wurden in der bayernsport-Ausgabe Nr. 8/2015 ausführlich beleuchtet.

Freiwilligendienste im Sport

Die BAYERISCHE SPORTJUGEND (BSJ) ist die Jugendorganisation des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BSLV) und ist Anbieter/Träger der Freiwilligendienste im Sport in Bayern.

Derzeit werden Einsatzstellen bzw. Bewerber angeboten für:

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)

Der Leitfaden enthält die wichtigsten Rahmenbedingungen (z.B. Einsatzgebiete, Tätigkeitsfelder) und zeigt gleichzeitig die wichtigsten Werbemöglichkeiten (z.B. personalisierte Plakate, Formulierungen für facebook & Co.) auf.

Alle Informationen zu den Freiwilligendiensten finden Sie bei der Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.

Ansprechpartner:
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

Mathias Himmelreicher
Ressortleitung Freiwilligendienste im Sport
Geschäftsfeld Service und Beratung

Telefon: 089-15702-459
Telefax: 089-15702-411
Email: mathias.himmelreicher@blsv.de
Internet: www.bsj.org

Sportversicherung

Die Sportversicherung zwischen dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV), und den Gesellschaften ARAG Allgemeine, EUROPA Versicherung und ARAG SE gelten für die im BLSV zusammengeschlossenen Fachverbände und Vereine sowie deren Mitglieder während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im BLSV.

Versichert ist der Verbands- bzw. der Vereinssport. Die Deckungssumme beträgt 3.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschaden pro Schadensfall.

Alle Informationen zur Sportversicherung finden Sie in der Broschüre der ARAG-Sportversicherung.

Unter B. Versicherungszweige/II. Haftpflichtversicherung finden Sie unter Punkt 2.4 den vereinbarten Versicherungsschutz zu Wasserfahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Kärne und Slipanlagen.

Zusammenfassend und vereinfachend teilte der Regionalleiter der ARAG Allgmeine Versicherungs-AG mit:
Der Einsatz der Boote ist dann versichert, wenn der Verein mit seinen Booten Ausbildung betreibt, bzw. wenn Vereinsmitglieder mit ihren eigenen Booten am Vereinsbetrieb (Training, Wettkampf) teilnehmen.

Die ARAG bietet darüber hinaus den Vereinen im Bayerischen Seglerverband Zusatzversicherungen an, die auch privat abgeschlossen werden können. Die angegebenen Preise verstehen sich als Jahresprämien. Übersicht der Zusatzversicherungen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das ARAG-Versicherungsbüro beim BLSV:

Tel: (089) 15702-222
Fax: (089) 15702-223
Email: vsbmuenchen@arag-sport.de

GEMA

Sportliche und/oder gesellige Veranstaltungen mit Musik sind gebührenpflichtig bei der GEMA,
unabhängig davon ob Musik live oder von Tonträgern gespielt wird.

Der DOSB hat für seine 16 Landessportbünde, 62 Spitzenverbände und 20 Verbände mit besonderen Aufgaben mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag verhandelt und eine bis 31.12.2016 gültige Zusatzvereinbarung geschlossen. Mit der Zusatzvereinbarung sind eine ganze Reihe häufig wiederkehrender Musiknutzungen in Training und bei Wettkämpfen mit geringer Besucherzahl bereits pauschal abgegolten.

Für Vereine im Bayerischen Seglerverband e.V. ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) obligatorisch. Dadurch können sie von den Vorteilen der Vereinbarungen zwischen DOSB und GEMA profitieren!

Neben dem üblichen Nachlass von 20 % auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die dem DOSB (oder seinen Mitgliedsorganisationen) angehören, gewährt die GEMA künftig für sämtliche Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 % (Quelle: bayernsport Nr. 26, 24. Juni 2014).

Ausführliche Informationen zum Thema GEMA veröffentlicht der BLSV auf seiner Webseite.

Tarifauskünfte und Hinweise für Veranstaltungen der GEMA finden Sie hier.

Doping-Prävention

Der Bayerische Seglerverband e.V. bekämpft jede Form des Dopings im bayerischen Segel- und Surfsport und tritt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) für präventive und repressive Maßnahmen ein, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungssteigender Mittel und/oder Methoden zu unterbinden.

Es ist unerlässlich Sportler/innen, Eltern, Trainer/innen und Betreuer/innen durch Information und Aufklärung vor den Gefahren des Dopings zu schützen. Deshalb fällt dem Thema „Doping-Prävention" ein großer Stellenwert zu.

Wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen (NADA-Code, ISAF Regulation 21) können Sanktionen verhängt werden. Die Zuständigkeit für das Ergebnismanagement und Sanktionsverfahren wurde vom Bayerischen Seglerverband im Jahr 2015 neu geregelt.

Die Aufnahme in den bayerischen Landeskader (einschließlich Perspektivkader und Leistungsgruppe) ist nur noch möglich, wenn die Anti-Doping-Vereinbarung und die Schiedsvereinbarung durch die Athletin und ggf. deren Eltern/den Athleten und ggf. dessen Eltern unterzeichnet wird.

Für Leistungssportler/innen, Eltern, Trainer/innen und Betreuer/innen ist es deshalb sehr wichtig, den richtigen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln, erlaubten und unerlaubten Medikationen im Krankheitsfall sowie medizinische Ausnahmen zu kennen. Auf der Homepage der NADA sind – neben vielen interessanten Informationen - Beispiellisten zulässiger Medikamente, die Verbotsliste der WADA, Informationen zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung, eine Medikamenten-Datenbank sowie die NADA-App für mobile Geräte zu finden.

"Nach dem Selbstverständnis der NADA kann das Dopingproblem nicht alleine durch Kontrollen und Sanktionen gelöst werden. Deshalb ist es besondere Aufgabe und Ziel der NADA, mit präventiven Maßnahmen bereits im Vorfeld jeglichen Dopingmissbrauchs anzusetzen, um Doping wirkungsvoll und nachhaltig vorzubeugen." (Quelle: www.nada.de)

Auf der Plattform "Gemeinsam gegen Doping" sind ausführliche Informationen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention zu finden, die an die Athleten und deren gesamtes Umfeld adressiert sind. Die NADA möchte mit dieser Initiative Sportler und Beteiligte mit Fachwissen unterstützen, deren Selbstbewusstsein stärken und ermutigen eine überzeugte Haltung gegen Doping einzunehmen. Damit Ahtleten nicht in eine sog. Dopingfalle geraten (z.B. durch Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente) ist frühe Aufklärung und intensive Beratung notwendig.

Umfangreiche Informationen für Athletinnen/Athleten, Trainer/innen und Vereinsvertreter finden Sie auf den Internetseiten:

- des DSV (Anti-Doping-Beauftragter des DeutschenSegler-Verbandes)

- der dsj (Deutsche Sport Jugend, speziell für Breitensport)

- der NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland, speziell für Leistungssport)

- und "Gemeinsam gegen Doping" (ausführliche Broschüren, Präasentationen, Videos, E-Learning zu
- Doping-Präventionsmaßnahmen für die Zielgruppen Athleten, Trainer, Eltern, Lehrer, Anti-Doping-Beauftragte
- und Betreuer)

- der WADA (World Anti-Doping Agency, internationale Regelungen)

- des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund als Dachorganisation aller deutschen Landes-Sport-Bünde)

Wichtige und spannende Fragen wie z.B.:

  • Was ist Doping überhaupt?
  • In welchen Spannungsfeldern befinden sich Sportler?
  • In welchen kritischen Situationen ihrer Karriere entscheidensich Sportler für oder gegen Doping?
  • Was ist sportgerechte Ernährung und Nahrungsergänzung für den Sportler und was Doping?
  • Was richtet Doping an? Welche Langzeitschäden sind bei Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden zu erwarten? Welche Folgen hat Doping neben den medizinischen Auswirkungen?
  • Wie läuft eine Doping-Kontrolle ab?
  • Welche gesetzlichen Regelungen und Regelungen im Sport gibt es zum Thema Doping?
  • Wie können Trainer, Betreuer und Eltern Athleten vor Doping und Suchtverhalten schützen?

werden in zahlreichen Seminaren der oben genannten Organisationen und bei BSV-Trainerfortbildungen erörtert.

Doping-Prävention beginnt bereits in der Kinder- und Jugendarbeit und betrifft nicht nur den Leistungssport!

Anti-Doping-Beauftragte im Bayerischen Seglerverband:

Sibylle Merk
Telefon: 089-15702366
E-Mail: bsv@bayernsail.de

Formulare Spenden (Stand August 2014)

Vordrucke und Information zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Vereine finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Bitte beachten Sie, dass die Muster aus dem Jahr 2012 nur bis 31.12.2014 gültig waren.

Ab 01.01.2015 sind ausschließlich die neuen verbindlichen Muster des Bundesministeriums für Finanzen gültig.

Im Handbuch "Steuertipps für Vereine" des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, finden Sie zusätzlich wertvolle Tipps im Umgang mit Spenden. Die 15. Auflage erschien 2015!
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