Betr. Hafennutzung
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 30. März 2020 14:36
Hinweis:
Dieser Artikel ist auch als Schreiben per Email an die Vereine ergangen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Damen und Herren in den Vorständen unserer Mitgliedsvereine,
im Sinne der Selbstverpflichtung zum Schutz der Wasservögel ruht der Wassersport bis zum Ende des Monats März. Der organisierte Segelsport wird wegen der bestehenden Allgemeinverfügung während der festgelegten Fristen selbstredend nicht stattfinden und die Vereine werden den staatlichen Anforderungen nachkommen.
Die staatlichen Regelungen machen die Klärung von Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Kranen und den Hafenbetrieb, notwendig.