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Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Quelle: Faltblatt des Deutschen Segler-Verbandes e.V., 2002

Segler und Surfer sind fair zur Natur!

1. Sensible Bereiche

  • Meiden Sie das Einfahren in Rörichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
  • Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze.
  • Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.

2. Abstand halten

  • Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.

3. Naturschutzgebiete

  • Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

4. Feuchtgebiete

  • Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besonders Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.

5. Starten und Anlanden

  • Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.

6. Lebensräume

  • Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.

7. Im Watt

  • Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.

8. Beobachtung

  • Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.

9. Sauberes Wasser

  • Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten.
  • Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.

10. Information

  • Machen Sie sich diese Regeln zu Eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen.
  • Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

Die zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind im November 1980vom Deutschen Segler-Verband e.V. gemeinsam mit den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund (Anm. heute DOSB) und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

Natur- und Umweltschutz gehören zum Prüfungsstoff für die Sportbootführerscheine sowie zur Ausbildung der Segel- und Surflehrer, Fachübungsleiter und Trainer im Deutschen Segler-Verband e.V.


Wussten Sie schon…

...was "Störung" für die Tiere in der Natur bedeutet?

  • zusätzlichen Stress und verminderte "Fitness" im Kampf um das Überleben in einer enger werdenden und zivilisationsgeschädigten Umgebung.
  • die Tiere kommen nicht zur Ruhe und verbrauchen auf der Flucht wichtige Energiereserven.
  • sie können nicht genug Nahrung aufnehmen und keine Energie speichern.

...dass sich nur wenige Vogelarten an den Menschen gewöhnen können?

  • gerade die sensibleren und deshalb besonders gefährdeten Arten können dies nicht,
  • oft sehen Sie diese Arten erst, wenn sie bereits vor Ihnen fliehen,
  • an die Jungvögel auch dieser Arten kommen Sie oft sehr nahe heran; sie sind jedoch, wie die Gelege, perfekt getarnt und sie verharren in einer "Scheintodstellung" oder flüchten in die Vegetation – nicht selten werden sie totgetreten,
  • gerade die scheuen Vögel verlassen auf der Flucht ihre Gelege; die Eier kühlen aus und sterben ab.

...warum Seehunde besonders gefährdet sind?

  • Seehunde leiden besonders unter Umweltverschmutzung und der Einschränkung ihres Lebensraums,
  • sie haben keine "Rückzugsräume"; sie brauchen ihre Seehundbänke,
  • werden sie dort gestört, können die Muttertiere ihre Jungen nicht zur Welt bringen und aufziehen, sie verlieren die Jungen ("Heuler"),
  • die Jungtiere können sich auf der Flucht den Bauch aufscheuern und an den Geschwüren sterben,
  • Männchen und Weibchen werden durch Störung an der Paarbildung gehindert,
  • die Seehunde brauchen Ruhe für ihren "Pelzwechsel".

...wann die Tiere besonders störungsempfindlich sind?

    • Vögel:
      • zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst, sie müssen Kräfte sammeln
      • in der Brutzeit (zahlreiche bedrohte Vogelarten brüten im späten Frühjahr oder im Sommer)
      • zur Zeit der Mauser im Spätsommer, dann können einige Vogelarten nicht fliegen und versammeln sich in bestimmten Gebieten,
      • in der Rastzeit im Winter, dann halten sich einige Arten aus kälteren Gebieten in unseren Breiten auf
    • Seehunde:
      • von Mai bis September, in dieser Zeit finden auf den Seehundbänken Geburt und Aufzucht der Jungen, Paarung und Haarwechsel statt.

...wie stark auch Ihr Altöl das Wasser verschmutzt?

  • ein Kubikzentimeter Öl breite sich auf der Wasseroberfläche über 3 - 4 Quadratmeter aus,
  • Vögel, die durch solche Lachen schwimmen, können daran sterben,
  • 0,1 – 1 Milligramm giftiger Substanzen aus dem Erdöl machen 1 Liter Wasser ungenießbar, auch für die Tiere.


Kennen Sie die "Daumenregel"?

  • Wenn Sie das Schiff mit dem Daumen der ausgestreckten Hand abdecken können, sind sie weit genug weg !

BSV-Service, Service Plus, Natur/Umwelt und Webcams

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Umwelt/Natur: Bußgeldkatalog für Umweltverstöße

(Quelle: dosb umwelt)

"Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat einen Bußgeldkatalog für Umweltverstöße veröffentlicht.

Soweit nötig, wurden die einzelnen Bundesländer, Städte und Kommunen einzeln aufgeschlüsselt. Das Informationsangebot versteht sich als nicht kommerziell, wird stetig ausgebaut und regelmäßig aktualisiert."

Umwelt/Natur: Schutz vor Starkregen und Hochwasser

Der Deutsche Wetterdienst vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht aktuelle Wetter- und Warnlagen für Deutschland.

Zusätzlich bietet der Deutsche Wetterdienst Nachrichten für spezielle Nutzer, so auch für die Schifffahrt, an.

Der Deutsche Wetterdienst bietet auch eine WetterWarn-App für iOS und Android an.
Die kostenlose WarnWetter-App vom DWD, welche die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die breite Öffentlichkeit mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation versorgt. Mehr Informationen zu den Funktionen der App finden Sie hier.

Auf den Internetseiten des Hochwassernachrichtendienstes Bayern (HND) finden Sie einen Lagebericht, aktuelle Warnungen, Messwerte und Kontaktdaten zu regionalen Ansprechpartnern.

 

Die Regionale Wetterberatung München führt den Warndienst für die Bayerischen Seen durch.
Einbezogen in den Warndienst sind in Franken der Altmühlsee, der Brombachsee und der Rothsee.
In Südbayern wird für den Forggensee, den Starnberger See, den Ammersee, den Wörthsee, den Walchensee, den Staffelsee, den Riegsee, den Tegernsee, den Schliersee, den Simssee, den Chiemsee, den Waginger See und den Tachinger See gewarnt.
Es werden ab Böen von Bft 6 Starkwindwarnungen und ab Böen von Bft 8  Sturmwarnungen herausgegeben. Sind keine Böen von Bft 6 oder mehr zu erwarten, erfolgt eine Entwarnung. Der Sturmwarndienst wird jährlich im Zeitraum zwischen 01.04. und 31.10., jeweils von 07.00 bis 22.00 Uhr, durchgeführt. Ausnahmen: Der Walchensee wird bereits ab 01.03., der Forggensee erst ab 01.05., der Schliersee nur bei mindestens Bft 8 bewarnt.

Umwelt/Natur: Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz"

 

20 Jahre Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz"! - Eine Erfolgsgeschichte

Anfang des Jahres 1997 wurde zwischen dem Bayerischen Seglerverband e.V., Bayerischen Ruderverband e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Vereinbarung zur Selbstverpflichtung der Wassersportler geschlossen, die nach wie vor in vollem Umfang gültig ist.

Von dieser Vereinbarung sind die oberbayerischen Seen Starnberger See, Ammersee und Chiemsee als Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt betroffen.

Die Vertragsparteien wurden sich darüber einig, dass wassersportliche Aktivitäten nur in naturverträglicher Weise erfolgen dürfen. Die Verbände sind gemäß dieser Vereinbarung zu einer Beschränkung der Nutzung für den Wassersport in der Zeit von Anfang November bis Ende März des folgenden Jahres bereit.

Der Bayerische Seglerverband e.V. hat u.a. für den Segel-, Surf- und Kitesport dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine bzw. deren Mitglieder diese Beschränkung einhalten.

Im Sinne der guten Zusammenarbeit der Verbänd mit dem Bayerischen Staatsministerium sowie für ein Leben im Einklang mit der Natur bitten wir Sie, sich über die Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" zu informieren und die Ruhezeiten von 01.11. des Jahres bis 01.04. des Folgejahres einzuhalten.

Die Schutzzonen anhand der Vereinbarung des Bayerischen Ruderverbandes können Sie hier einsehen.

Des Weiteren bitten wir auch die nicht organisierten Segler sich auch an diese Vereinbarung zu halten. Mit dieser freiwilligen Vereinbarung konnte ein generelles Befahrensverbot auf den obengenannten Seen abgewendet werden.

Prävention gegen Bootskriminalität

Der Bayerische Seglerverband veröffentlicht an dieser Stelle die Pressemeldung der Wasserschutzpolizei-Zentralstelle Bayern zum Thema Bootskriminalität:

Die Urlaubszeit neigt sich langsam dem Ende, das Wetter wird kühler und die Zeit, die man am Wasser verbringt, wird weniger. Gegen Ende und nach den Sommerferien in Bayern sehen Diebstahlsbanden gute Voraussetzungen, um sich an den vielen Seen und Flüssen in Bayern an Bootsmotoren und Zubehör zu vergreifen. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass sich vor allem die großen Seen wie Bodensee, Chiemsee, Starnberger See oder der Ammersee, aber auch die Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau großer Beliebtheit bei den Außenbordmotor-Dieben erfreuen.

Zumeist nutzen die Diebe ein vor Ort aufgefundenes Boot, um die Motoren von der Wasserseite aus abzumontieren, um diese dann mit Lkw, Kleintransporter oder auch Pkw abzutransportieren. Das benutzte Boot wird dann an anderer Stelle zurückgelassen.

Folgende Tipps sollte Wassersportfreunde beherzigen:

  • Sichern Sie ihr Boot bzw. ihren Außenbordmotor mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Jede Sicherung ist besser als keine Sicherung!): Selbstsichernde Schrauben, Abreißschrauben, zusätzliche Stahlplatten am Spiegel, Stahlketten, Alarmanlagen, Wegfahrsperren, Lenkradsperren, Radkrallen am Trailer, … Diese Liste ist nicht abschließend.
  • Nehmen sie wertvolle Gegenstände wie Ferngläser oder andere tragbare Gegenstände mit von Bord. Auch Bootspapiere, Befähigungsnachweise oder Führerscheine sollten sich nur beim Bootfahren selbst an Bord befinden.
  • Sensibilisieren sie auch ihre Liegeplatz-Nachbarn und machen auf die Gefahren aufmerksam.
  • Machen sie Fotos von allen wertvollen Gegenständen, vom Boot über den Motor bis hin zum Navigationsgerät.
  • Notieren sie sich von allen Gegenständen die Individualnummern
  • Wenn ihnen fremde Personen am Liegeplatz auffallen, merken sie sich die Personenbeschreibung (in Smartphone-Zeiten wären auch Fotos oder Videos denkbar) und teilen sie ihre Feststellungen schnellstmöglich der nächsten Polizeidienststelle mit.

Ein wesentliches Hindernis bei der Verfolgung und Aufklärung solcher Straftaten besteht darin, dass die entwendeten Gegenstände größtenteils nicht mit einer dauerhaft angebrachten Individualnummer versehen sind. Viele Hersteller von Außenbordmotoren bringen die Motornummer lediglich mittels eines Aufklebers an, welcher einfach zu entfernen oder zu fälschen ist.

Entwendete Gegenstände können so bei Kontrollen oftmals nicht als solche erkannt oder keiner bestimmten Tat zugeordnet werden. Deshalb wurde ein Präventionskonzept erarbeitet, um diesen Umständen entgegenwirken zu können.

Dieses Konzept sieht im Wesentlichen vor, Außenbordmotoren, Bootszubehör, nautische Gegenstände und Boote mittels einer kostenlosen Gravur mit einer dauerhaften Individualnummer zu versehen. Diese Nummer und andere fahndungsrelevante Daten werden im Bootspass des Eigentümers eingetragen. Nach dem Eingravieren der Individualnummern werden witterungsresistente Aufkleber angebracht, welche den jeweiligen Gegenstand als "registriert" kennzeichnen. Dies soll potenzielle Täter von der Tatausführung abhalten und hat sich in vielen Fällen bereits bewährt.

Nähere Informationen über die Gravieraktionen erfahren Sie bei der Wasserschutzpolizei in Ihrer Nähe:

https://www.polizei.bayern.de/wir/aufgaben/dienststellen/index.html/2046

In einem Flyer informiert die Bayerische Wasserschutzpolizei über Angriffspunkte am Boot und gibt hilfreiche Tipps, wie Sie sich vor Bootsdiebstahl schützen können.