Kommen
Schüler/innen und Erziehungsberechtigte Ihren Verpflichtungen
(Einhaltung der Schulpflicht) nicht nach, kann ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und bei vorsätzlich begangenem
ordnungswidrigem Handeln ein Bußgeld verhängt werden. Das im äußersten
Fall.
Zur gängigen Praxis in den Schulen:
Stimmen die
Leistungen in der Schule, unterstützt der Sport offensichtlich die
Entwicklung der Schülerin/des Schülers und sind in der zu befreienden
Zeit keine wichtigen Lerninhalte, Schulaufgaben oder Prüfungen geplant,
stimmen die Schulleitungen meist einer Beurlaubung zu.
Liegen in
der Zeit der gewünschten Befreiung Schulaufgaben oder Prüfungen, die
durch befreite Schüler/innen nur mit erheblichem Mehraufwand der
Lehrerschaft nachgeschrieben oder nicht nachgeholt werden können,
verweigert die Schulleitung eventuell die Befreiung.
Die
Erfahrung - auch in anderen Sportarten - zeigt, dass sich ein guter
persönlicher Kontakt der Erziehungsberechtigten zur jeweiligen
Schulleitung mit der frühzeitigen Bekanntgabe von geplanten Fehlzeiten
positiv auf den Umgang mit den Beurlaubungen auswirkt.
Die
Erziehungsberechtigten werden gebeten, Kontakt mit der jeweiligen
Schulleitung aufzunehmen und diese über die sportlichen Aktivitäten zu
informieren. Nach Berufung in den bayerischen Landeskader und nach
Abstimmung der Saisonplanung mit dem Disziplintrainer, soll diese
Planung der Schulleitung vorgelegt und die jeweiligen Beurlaubungen
besprochen werden. Dadurch soll den beteiligten Personen eine
Planungssicherheit ermöglicht werden, insbesondere bei der Terminierung
von Schulaufgaben. Die Erziehungsberechtigten werden angehalten im
Anschluss frühzeitig die bei der Schule erforderlichen Anträge auf
Befreiung/Beurlaubung schriftlich zu stellen.
Landesstützpunkt Surfen
im Regatta-Surfclub Chiemsee e.V. (RSCC, Prien) am Chiemsee.
Landesleistungszentrum Segeln
im Deutschen Touring Yacht Club e.V. (DTYC, Tutzing) am Starnberger See.
Außerdem unterhalten wir eine Kooperation mit dem Bundesstützpunkt Süd für den Nachwuchs (Friedrichtshafen) und dem Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg e.V.
Kader- und Trainingsgruppen können in Absprache mit dem Bayerischen
Seglerverband an den Leistungszentren in Bayern Maßnahmen durchführen.
Für Anfragen bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen.
Integratives Leistungszentrum Segeln
in
Kooperation von Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern
e.V. (BVS Bayern) und Segelclub Prien e.V. Chiemsee (SCPC) am Chiemsee.
Inklusionssport Segeln von Sportler/innen mit und ohne Handicap, Paraolympischer-Leistungskader.