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Schifffahrt in Bayern

Während auf den Bundeswasserstraßen die Verkehrsvorschriften Bundesrecht sind,
gilt auf den Landesgewässern, insbesondere den drei großen Seen Chiemsee, Starnberger See und Ammersee, bayerisches Landesrecht.

Die Schifffahrt auf dem Bodensee unterliegt der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr informiert auf seine Homepage über die akutell gültigen (Ver-)Ordnungen.

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