Der Bayerische Seglerverband e.V. hat u.a. für den Segel-, Surf- und Kitesport dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine bzw. deren Mitglieder diese Beschränkung einhalten.
Im Sinne der guten Zusammenarbeit der Verbänd mit dem Bayerischen Staatsministerium sowie für ein Leben im Einklang mit der Natur bitten wir Sie, sich über die Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" zu informieren und die Ruhezeiten von 01.11. des Jahres bis 01.04. des Folgejahres einzuhalten.Die Schutzzonen anhand der Vereinbarung des Bayerischen Ruderverbandes können Sie
hier einsehen.
Des Weiteren bitten wir auch die nicht organisierten Segler sich auch an diese Vereinbarung zu halten. Mit dieser freiwilligen Vereinbarung konnte ein generelles Befahrensverbot auf den obengenannten Seen abgewendet werden.