Im Sportbetrieb trägt der Vereinsvorstand eine besondere Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz von Trainern. Das wurde auch beim BLSV-Seminar „Rechtsfragen im Sportbetrieb“ deutlich – dort wurden sogar Fälle der letzten zehn Jahre in Deutschland besprochen, bei denen es nach schweren Unfällen oder Todesfällen im Training zu Ermittlungen und in Einzelfällen zu Verurteilungen von Vorständen kam.
Grundlagen der Haftung
Zunächst haftet der Verein über seine Haftpflichtversicherung.
Vorstände haften persönlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn ein völlig ungeeigneter Trainer beauftragt wird.
Trainer ohne Lizenz
Eine Lizenz ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Entscheidend ist, dass der Vorstand die Eignung sorgfältig prüft und dokumentiert.
Unterlässt er dies, kann eine persönliche Haftung entstehen.
Trainer mit Lizenz
Mit gültiger Lizenz (z. B. DSV/DOSB) ist die Sorgfaltspflicht erfüllt.
Damit ist die persönliche Haftung des Vorstands in der Regel ausgeschlossen.
Unfallrisiken werden durch Vereins- und Verbandsversicherungen abgesichert.
Empfehlungen zur Absicherung
Immer Nachweise der Lizenz einholen und archivieren.
Bei Trainern ohne Lizenz: Auswahl dokumentieren, interne Schulungen und Erste-Hilfe-Kurse sicherstellen.
Vereinshaftpflicht- und ggf. D&O-Versicherung prüfen.
👉 Fazit: Eine Trainerlizenz ist kein gesetzliches Muss – aber sie reduziert das persönliche Risiko des Vorstands erheblich. Ohne Lizenz braucht es umso mehr Sorgfalt und Dokumentation.
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