Die Quagga-Muschel breitet sich weltweit aus – Maßnahmen in Bayern und der Schweiz zum Schutz der Gewässer

10.08.2025

Die Quagga-Muschel (Dreissena rostriformis bugensis) breitet sich vor allem durch menschliche Aktivitäten aus – insbesondere durch mobilen WassersportSchifffahrt und Wassertransfers. Ihre mikroskopisch kleinen Larven (Veligers) werden mit Wasserresten in Booten, Bilgen, Kühl- und Ballastwassertanks, Paddeln oder Neoprenanzügen verbreitet. Da sie im Larvenstadium frei im Wasser schweben, reichen kleinste Mengen Restwasser für eine Verbreitung aus -  mit gravierenden Folgen für Ökologie, Wassernutzung und Infrastruktur. Besonders betroffen sind der Bodensee sowie zunehmend auch andere Seen in Bayern, der Schweiz aber auch Seen in Nordamerika. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, werden gezielte Maßnahmen eingesetzt– mit ähnlichen Grundprinzipien, aber unterschiedlichen Regelungen. 

Foto: National Biodiversity Data Centre

Aktuelle Lage in Bayern und am Bodensee

Die Quagga-Muschel wurde erstmals 2014 im Bodensee nachgewiesen. Seither hat sie sich dort in allen Tiefenzonen etabliert. Inwieweit andere Seen bereits befallen sind, wird derzeit untersucht. Die Muschel verdrängt einheimische Arten, verändert Nährstoffkreisläufe und verursacht durch Besiedelung technischer Anlagen hohe Kosten für Wasserwerke und Betreiber.

Vor allem die mikroskopisch kleinen Larven (Veliger-Stadium) überleben an Booten oder in Ausrüstung sehr lange: 

  • In Wasserresten: bis zu 28 Tage, je nach Temperatur.
  • In feuchten Neoprenanzügen, Planen oder Segeln: mehrere Tage bis Wochen.
  • Auf nassen Bootsrümpfen oder Trailern: bis zu 7 Tage überlebensfähig.

Maßnahmen in Bayern

In Bayern setzen Behörden und Umweltverbände vor allem auf Präventionund Aufklärung, um die Ausbreitung invasiver Arten – insbesondere der Quagga-Muschel – zu verhindern. Die Landratsämter haben verbindliche Vorgaben erstellt, die vor dem Transport und dem Einsatz von Wassersportgeräten und Booten an unterschiedlichen Seen zu beachten sind.

Reinigung nach dem Prinzip „Check – Clean – Dry“
Nach jedem Gebrauch müssen Boote, Trailer und Ausrüstung gründlich gereinigt, entleert und getrocknet werden.

  • Wasser vollständig entfernen: Sämtliches Restwasser (z. B. Ballastwasser, Motorkühlwasser, Bilgenwasser) ist vollständig abzulassen oder auszupumpen.
  • Gründliche Reinigung mit heißem Wasser: Der Bootskörper ist mit einem Hochdruckreiniger und heißem Wasser abzuspritzen, einschließlich aller Hohlräume. Bei Motorbooten mit Wasserkühlung sind auch Kühlwasserleitungen, Seewasserfilter und ggf. das Motorgehäuse zu reinigen.
  • Trailer nicht vergessen: Wurde der Trailer beim Slippen ins Wasser gefahren, muss auch dieser gereinigt werden.
  • Kein Eintrag in andere Gewässer: Das Reinigungswasser darf nicht in andere Gewässer gelangen. Idealerweise wird die Reinigung direkt in der Nähe des Gewässers durchgeführt, aus dem das Boot entnommen wurde.
  • Organisches Material entsorgen: Muscheln, Algen und andere Rückstände sind als Abfall zu entsorgen.

Information und Sensibilisierung
Flyer, Aushänge an Hafenanlagen und Schulungen in Wassersportvereinen informieren über Risiken und richtige Reinigungsverfahren.

Monitoring und Forschung
Das Bayerische Landesamt für Umwelt überwacht die Ausbreitung der Quagga-Muschel und kooperiert mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, um wirksame Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln.

Maßnahmen in der Schweiz

Die Schweiz verfolgt ähnliche Ziele, hat jedoch teilweise strengere Regelungen eingeführt:

  • Verpflichtende Reinigung bei Gewässerwechsel in mehreren Kantonen (z. B. Zürich, St. Gallen): Boote, Angelgerät, SUPs und Tauchausrüstung müssen gereinigt und dokumentiert werden, bevor sie in ein anderes Gewässer dürfen.
  • Eintragspflichten und Zugangsbeschränkungen: Bei akuter Gefahr sind Nutzungsverbote oder Quarantänemaßnahmen möglich.
  • Großflächige Informationskampagnen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Kantone mit einheitlicher Botschaft: „Check – Clean – Dry“ als Gewässerschutzstandard.
  • Wissenschaftliche Überwachung durch Eawag (Wasserforschungsinstitut) mittels eDNA-Tests, um eine frühe Erkennung zu ermöglichen.
  • Pilotprojekte zur Bekämpfung in technischen Anlagen (biologisch, physikalisch, mechanisch).

Ausblick:

Ein vollständiges Entfernen der Quagga-Muschel aus bereits befallenen Gewässern ist kaum noch möglich. Ziel muss daher sein, ihre Ausbreitung in bisher nicht betroffene Seen konsequent zu verhindern.

Der Bayerische Seglerverband wird gemeinsam mit dem DSV und weiteren Wassersportverbänden hierzu eng mit den zuständigen Behörden, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sowie mit Hochschulen zusammenarbeiten, um wirksame und praxisgerechte Maßnahmen zu entwickeln. Besonders wichtig ist uns, dass – wie leider in dem BR-Beitrag der Sendung quer vom 24.07.2025 geschehen – nicht einseitig die Seglerinnen und Segler als Hauptverursacher der Ausbreitung dargestellt werden.

Alle Nutzerinnen und Nutzer unserer Gewässer sind gleichermaßen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Jede einzelne Maßnahme trägt dazu bei, unsere Seen langfristig zu schützen.

Hinweisblatt LRA Starnberg

Bericht Quaggamuschel im Bodensee (BR / Quer vom 24.07.2025)

Maßnahmen in der Schweiz

Idaho: Bootsinspektionen zur Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel

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