Betr. Hafennutzung

30.03.2020

Hinweis:
Dieser Artikel ist auch als Schreiben per Email an die Vereine ergangen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Damen und Herren in den Vorständen unserer Mitgliedsvereine,

im Sinne der Selbstverpflichtung zum Schutz der Wasservögel ruht der Wassersport bis zum Ende des Monats März. Der organisierte Segelsport wird wegen der bestehenden Allgemeinverfügung während der festgelegten Fristen selbstredend nicht stattfinden und die Vereine werden den staatlichen Anforderungen nachkommen.

Die staatlichen Regelungen machen die Klärung von Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Kranen und den Hafenbetrieb, notwendig.

Wir möchten unseren Mitgliedsvereinen Empfehlungen an die Hand geben, die mit der Staatsregierung und den Behörden abgestimmt sind und mit den derzeitigen Regelungen in Einklang stehen. Dies auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Vorgaben für Werftbetriebe, Bootsvermieter, Wassersportschulen und Vereine.

Wir haben uns deshalb mit dem Bayerischen Innenministerium  wegen eines zeitnahen Termins in Verbindung gesetzt, um diese Fragen zu erörtern und werden Sie schnellstmöglich über die Ergebnisse und denkbare Lösungsmöglichkeiten per Mail und über unsere Homepage informieren . Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation, bei der das Innenministerium eine maßgebliche Rolle spielt, kann die Abstimmung möglicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Mit den besten Grüßen

Ihre Vorstandsmitglieder
Bayerischer Seglerverband e.V.

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