Trainer-Lizenzen Segeln

Lizenzinformationen:

Informationen zu Trainer-Lizenzen (PDF)
Unterschiede, Erteilung, Verlängerung, Verlust

Neu: Ein Lizenzerwerb ist bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich und ist damit förderfähig.

Hinweise zur Verlängerung von Lizenzen Trainer C Breitensport/Leistungssport Segeln:
Bis zum Ende der auf der Lizenz angegebenen Gültigkeit sind mind. 15 Unterrichtseinheiten Aus- oder Fortbildungen für Trainer Segeln nachzuweisen. Dies entspricht zwei Seminartagen.
Die vom Bayerischen Seglerverband angebotenen Veranstaltungen finden Sie unter "Übersicht Lehrgänge in Bayern", ebenso den Link zum Buchungssystem.

Ist die Lizenz bereits abgelaufen treten spezielle Bedingungen für eine weitere Verlängerung in Kraft, die u.a. im PDF oben genau beschrieben sind.

Für die Lizenzverlängerung durch den Bayerischen Seglerverband reichen Sie bitte den Antrag auf Verlängerung (siehe unten), die Lizenzen im Original und ggf. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen außerhalb des Bayerischen Seglerverbandes bei unserer Geschäftsstelle ein.


Erteilung und Verlängerung von Trainerlizenzen:

Bitte reichen Sie das Antragsformular, Ehrenkodex und die Lizenzerklärung sowie alle erforderlichen Unterlagen komplett ausgefüllt bei unserer Geschäftsstelle ein:

Antrag für Trainer C Breitensport/Leistungssport (PDF)

Ehrenkodex (PDF) 

Lizenzerklärung (PDF)

 

zu verwenden für:

  • Trainer C Breitensport Segeln
    Antrag auf Neuausstellung (nach absolvierten Lehrgängen und bestandenen Prüfungen)
    Antrag auf Verlängerung (nach Besuch anerkannter Fortbildungsmaßnahmen)

  • Trainer C Leistungssport Segeln
    Antrag auf Neuausstellung (nach absolviertem Lehrgang und bestandener Prüfung)
    Antrag auf Verlängerung (nach Besuch anerkannter Fortbildungsmaßnahmen)

  • Trainerassistent
    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung

 

 

für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.

Erweitertes Führungszeugnis:

Zusätzlich ist die Einsichtnahme des DSV in das erweiterte Führungszeugnis notwenig:

1. Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (PDF)

2. Info und Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (PDF)

Weitere allgemeine Informationen zum Führungszeugnis finden Sie hier.


Nachweis der Schwimmfähigkeit:

Bei allen Maßnahmen des Bayerischen Seglerverbandes, die Wasserarbeit beinhalten, müssen Teilnehmer ihre Schwimmfähigkeit spätestens zu Beginn der Maßnahme nachweisen.

  • Teilnehmer/innen, die zu Beginn der Maßnahme minderjährig sind, durch die Vorlage des Jugendschwimmabzeichens in Bronze (oder höherwertig) .
  • Teilnehmer/innen, die zu Beginn der Maßnahme volljährig sind, erklären ihre Schwimmfähigkeit durch Ausfüllen eines Dokumentes, das hier herunterzuladen ist (PDF).

Den Nachweis bitte vorab in Kopie beim Verband vorlegen unter E-Mail: lizenzen@bayernsail.de.

Erfolgt dies nicht, ist eine Teilnahme an der Maßnahme nicht möglich. Eine Erstattung von Lehrgangsgebühren oder sonstigen Kosten ist nicht möglich.


Handbuch "Training im Verein":

Bestellformular des DSV für "Training im Verein" (PDF)
Ringbuch "Training im Verein", 2. Auflage, Anfänger- bis Regattatraining in Theorie und Praxis
Trainerunterstützung des DSV und ausbildungsbegleitend
Bestellvorgang bitte direkt mit DSV abwickeln!