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Sportgroßgeräteförderung durch den BLSV

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Nach den neuen Sportförderrichtlinien vom 01.01.2023 ist eine Sportgroßgeräteförderung durch den BLSV nicht mehr möglich. Weitere Informationen zu neuen Fördermöglichkeiten stellt der BSV nach Bekanntwerden zur Verfühgung.

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