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Veröffentlicht: Samstag, 20. Juni 2020 10:40
Hinweis:
Die folgenden Informationen sind unseren Mitgliedsvereinen auch via Email zugeschickt worden.
Sehr geehrte, liebe Damen und Herren in den Vorständen unserer Mitgliedsvereine,
die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde heute Nacht veröffentlicht. Den Download-Link zu dieser Verordnung finden Sie am Ende dieses Berichts.
Den unseres Erachtens für unseren Segelsport relevanten Bereich füge ich im Wortlaut in diesen Artikel ein und stelle die nach unserer Meinung für den Segelsport und unsere Vereine relevanten Themen kurz heraus:
- Einschränkungen wie das Abstandsgebot sind für die sportliche Betätigung an der frischen Luft und im Freien nicht mehr konditioniert
- Die Nutzung von Umkleiden und des Nassbereichs ist, sofern das Hygienekonzept vorliegt, möglich
- Veranstaltungen sind im Innenbereich mit bis zu 50 Personen, im Außenbereich mit bis zu 100 Personen möglich
- Für den Gastronomiebereich gelten klare Vorgaben, die Nutzung von Kammern und Wohnungen ist grundsätzlich mit entsprechenden Hygienekonzepten möglich; damit sind die Räumlichkeiten der Vereine dem Grunde nach wieder nutzbar.
Im Ergebnis bedeutet dies, daß wir den Trainings – und Sportbetrieb einschließlich der Regattaaktivitäten ab kommenden Montag wieder aufnehmen können, strenge Hygieneregeln sind wie bisher zu beachten, entsprechende Konzepte vorzuhalten. Limitiert bleiben Veranstaltungen aufgrund der Begrenzung der Personenzahl und des daraus resultierenden Raum-/Platzbedarfs.
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