Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA (Stand Juli 2014)

Seit 01.02.2014 ist die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf ein einheitliches europäisches System in vollem Gange. Ziel der Neuerungen ist eine Harmonisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Wirtschaftsraum. Auch innländische Organisationen sind davon betroffen. SEPA- Single Euro Payments Area/einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum - fasst die Veränderungen zusammen, an die wir uns alle seit Jahresbeginn mehr oder weniger gewöhnt haben.

Anstelle der 10-stelligen deutschen Kontonummer tritt die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) mit bis zu 28 Stellen. Diese setzt sich aus der Länderkennung, einer Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer zusammen.

Der internationale Banccode (BIC) ersetzt die deutsche Bankleitzahl und wird künftig nur noch bei "Auslandszahlungen" benötigt.

Das SEPA-Lastschriftmandat tritt an die Stelle der heutigen Einzugsermächtigung und ist mit dieser vergleichbar. Der Zahlungspflichtige ist nun immer vor einer Kontobelastung durch ein SEPA-Lastschriftverfahren in geeigneter Form zu informieren. Bei künftigen Lastschriften ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Zahlungsempfängers und eine Mandatsreferenz-Nummer für den Zahlungspflichtigen anzugeben.
Der Erstattungsanspruch beträgt nun 8 Wochen ab Kontobelastung.

Was bedeutet die Umstellung auf SEPA konkret für den Bayerischen Seglerverband und seine Mitgliedsvereine?

Bankverbindungen des Bayerischen Seglerverbandes

Der Bayerische Seglerverband untehält derzeit zwei Bankverbindungen, eine bei der HypoVereinsbank und eine bei der Postbank. Die Kontodaten finden Sie auf unserem Briefpapier oder werden im Bedarfsfall bekannt gegeben.

Einzugsermächtigungen für den jährlichen Mitgliedsbeitrag

Die erteilten Einzugsermächtigungen werden in sog. SEPA-Basislastschriften umgewandelt und weiter verwendet. Die betroffenen Vereine werden darüber schriftlich per Mail informiert.

Vereine, die einen SEPA-Lastschriftauftrag für die künftige Beitragszahlung erteilen möchten, verwenden bitte das entsprechende Formular. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Seglerverbandes einzureichen.

Als Vorankündigung der jährlichen Abbuchung versendet der Bayerische Seglerverband, mindestens 14 Tage vor Fälligkeit, an die Vereine die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen eine schriftliche Beitragsrechnung mit der Zahlungshöhe, dem Abbuchungstermin, der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz-Nummer.

Unsere Mandatsreferenz-Nummer setzt sich aus der Kennung "BSV" und der Mitgliedsnummer des Vereins zusammen.

Die Rückgabe der Lastschrift ist bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit möglich. Wir bitten Sie jedoch, sich in strittigen Fällen möglichst vor der Kontobelastung mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung zu setzten, um Ihnen und dem Bayerischen Seglerverband hohe Bearbeitungsgebühren der Banken zu ersparen.


Download Formular SEPA-Lastschriftmandat für unsere Vereine (PDF)